Bundesweit das KFZ Kennzeichen mitnehmen ab Juli 2014

Bundesweit das KFZ Kennzeichen mitnehmen ab Juli 2014

Gute Neuigkeiten für Autofahrer: In Zukunft sollen Fahrzeugbesitzer ihr KFZ Kennzeichen auch nach einem Umzug behalten dürfen. Dies besagt zumindest eine Verordnung des Kabinetts, welche allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden muss. Demnach wird es ab dem 1. Juli 2014 möglich sein, das eigene Kennzeichen bundesweit innerhalb von ganz Deutschland ortsunabhängig mitzunehmen. „Fahrzeughalter sparen Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut“, so die Hauptargumente von Peter Ramsauer, dem Bundesverkehrsminister aus den Reihen der CSU. Beim ADAC wurden die Pläne bereits gelobt, da sie die Arbeit vereinfache. Ohnehin möchten zahlreiche Autofahrer ihr Wunschkennzeichen nicht wieder abgeben, sobald der nächste Umzug ansteht. Diesen steht nun endlich eine rosige Zeit bevor, genauso wie denjenigen, die sich die Zeit bei langen Autofahrten mit Städteraten vertreiben – denn in Zukunft wird man folglich häufiger Fahrzeuge aus weiter entfernten Städten antreffen.

Der Plan, das KFZ Kennzeichen bundesweit mitnehmen zu dürfen, basiert auf den Entwürfen verschiedener Bundesländer. So ist es beispielsweise in Schleswig-Holstein oder in Hessen schon länger möglich, sein KFZ Kennzeichen beim Umzug zu behalten. Dies soll nun für ganz Deutschland umgesetzt werden, sodass bundesweit Inhaber von Neu- und Gebrauchtwagen daran Freude haben dürften. Dem Wunschkennzeichen steht nun nichts mehr im Wege. Inwiefern es möglich ist, absichtlich ein Kennzeichen einer bestimmten Stadt zu verwenden, ist heute noch unklar. Fakt ist, dass sich der Arbeitsaufwand sowohl für die Behörden als auch für die Inhaber von PkW und LkW verringern wird. Auch die Tarife sollen gleich bleiben. Im vergangenen Jahr wechselten in Deutschland etwa 600.000 Autobesitzer den Zulassungsbezirk, sodass die  positiven Auswirkungen knapp 1% der Bevölkerung jährlich betreffen werden. Der Kritik bezüglich der Ermittlungsmöglichkeiten für die Polizei wurde ebenfalls entgegen gesteuert: Hier wurde zwar kritisiert, dass Passanten sich KFZ Kennzeichen nach der Gesetzesänderung schwerer merken könnten, jedoch wird jeder Fahrzeugbesitzer, ebenfalls ab Mitte 2014, sein Auto an einem bundesweiten Internetportal anmelden müssen. Mithilfe eindeutiger Sicherheitscodes in den Fahrzeugscheinen und den neuen Personalausweisen soll so ein eindeutiger Personenbezug realisiert werden.

Ab Mitte 2014 können sich also in allen Bundesländern Besitzer von Gebrauchtwagen und Neufahrzeugen aller Art über eine Vereinfachung der Bürokratie freuen, welche zudem ein lästiges Problem beseitigt. Als professioneller Gebrauchtwagenhändler begrüßen wir diesen Schritt, da wir es für wichtig halten, dass ein Autofahrer selbst die Kontrolle über sein Kennzeichen hat. Andere Staaten wie Amerika haben dies seit jeher proklamiert. Wir freuen uns auf mitnahmefähige KFZ Kennzeichen ab dem 1. Juli 2014.